Wie wird sichergestellt, dass Züge nur dann in den Blockabschnitt einfahren dürfen, wenn dieser frei ist?
In der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung ist in § 15 Streckenblock, Zugbeeinflussung vorgeschrieben, dass […] Strecken mit Zugbeeinflussung ausgerüstet sein [müssen], durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und ein unzulässiges Anfahren gegen Halt zeigende Signale überwacht werden kann.
Diese Technik heißt „Punktförmige Zugbeeinflussung“ (PZB) und besteht aus einer Fahrzeug- und einer Streckeneinrichtung. An der Strecke sind Magnete mit drei verschiedenen Frequenzen ausgelegt (1000 Hz, 500 Hz, 2000 Hz), die eine gewisse Reaktion auf dem Triebfahrzeug auslösen.
So muss beispielsweise der Triebfahrzeugführer an einem Vorsignal, welches „Halt erwarten“ zeigt (wirksamer 1000 Hz-Magnet), die sogenannte „Wachsamkeitstaste“ tätigen. Geschieht dies nicht, wird der Zug zwangsgebremst. Anschließend erfolgt eine zeit- und wegabhängige Kontrolle der Geschwindigkeit – es wird geprüft, ob der Tf seine Geschwindigkeit in einer gewissen Zeit reduziert – ansonsten erfolgt einer Zwangsbremsung bis zum Stillstand.
Etwa 250 m vor dem Hauptsignal prüft ein 500 Hz-Magnet, ob eine gewisse Geschwindigkeit nicht überschritten wurde und es wird ferner eine neue Geschwindigkeitsüberprüfung angestoßen. In Höhe des Hauptsignals ist ein 2000 Hz-Magnet verlegt, der bei unberechtigter Vorbeifahrt sofort eine Zwangsbremsung auslöst.
Diese Überwachung erfolgt aber stets punktförmig, daher der Name „Punktförmige Zugbeeinflussung“. Die Überwachung ist nur auf Strecken bis 160 km/h zugelassen.