Die Sicherheitsfahrschaltung (Sifa) ist fester Bestandteil nahezu jedes Triebfahrzeuges. Sie stellt sicher, dass ein Zug sicher und schnell zum Halten kommt, falls der Triebfahrzeugführer (Tf) aus gesundheitlichen Gründen ausfällt und somit nicht mehr handlungsfähig ist.
Zur kontinuierlichen Überwachung muss der Tf die Sicherheitsfahrschaltung in regelmäßigen Abständen während der Fahrt betätigen, den Taster kurz loslassen und ihn anschließend wieder bedienen. Das geschieht meist mit dem Fuß, kann aber auch manuell erfolgen. Gibt der Tf diese Rückmeldung nicht vorschriftsmäßig, wird er mit einem Warnhinweis daran erinnert. Bleiben die Signale weiterhin aus, wird eine Zwangsbremsung eingeleitet.
Hintergrundwissen:
Gemäß Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO § 28 Ausrüstung und Anschriften), ist auf Fahrzeugen eine Sicherheitsfahrschaltung erforderlich, die bei Geschwindigkeiten von 20 km/h und mehr anspricht und bei Dienstunfähigkeit des Triebfahrzeugführers selbsttätig das Anhalten des Zuges oder der Rangierfahrt bewirkt […].