Bedingt durch die langen Bremswege im Eisenbahnverkehr fahren Züge im Raumabstand, anders als das Fahren „auf Sicht“, wie bspw. im Straßenverkehr.
Die freie Strecke ist in sogenannte „Zugfolgeabschnitte“ unterteilt. Dabei wird zwischen Zugfolgestellen, welche die Folge der Züge regeln und Zugmeldestellen, welche zusätzlich die Reihenfolge der Züge regeln können, unterschieden.
Grundlage für das Fahren im Raumabstand ist die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO). Diese legt in § 39 fest, dass Züge auf Bahnen mit einer zugelassenen Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h nur im Abstand der Zugfolgestellen einander folgen dürfen.
Das bedeutet, dass Züge erst dann signalmäßig in einen Zugfolgeabschnitt einfahren dürfen, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der gesamte Abschnitt muss frei sein.
- Der Durchrutschweg (D-Weg) hinter dem Signal am Ende des Abschnittes muss frei sein.
- Ein vorausgefahrender Zug muss durch ein Halt zeigendes Signal gedeckt sein.
Diese Abschnitte sind durch Hauptsignale begrenzt.
Dem Triebfahrzeugführer wird zu Beginn des jeweiligen Abschnittes signalisiert, ob er in den Fahrwegabschnitt hineinfahren darf.